Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall

Gilt für Hersteller, Händler und Importeure von elektronischen Geräten und Funkanlagen; indirekt auch Bauherren von Effizienzhäusern

Dieses Gesetz regelt, was mit elektronischen Geräten und Funkanlagen (z.B. WLAN-Router, Mobilfunkgeräte) passiert, wenn die EU einen sogenannten 'Binnenmarkt-Notfall' ausruft. In einem solchen Notfall können bestimmte Sicherheitsprüfungen vereinfacht oder beschleunigt werden, damit wichtige Geräte schneller auf den Markt kommen. Außerdem enthält das Gesetz eine befristete Förderregelung für den Neubau energieeffizienter Gebäude.

Was sich ändert

Hersteller und Händler elektronischer Geräte und Funkanlagen müssen im EU-Krisenfall vereinfachte Zulassungsverfahren nutzen und besondere Kennzeichnungspflichten beachten. Die Bundesnetzagentur erhält neue Aufgaben bei der Marktüberwachung im Krisenfall.

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