Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten

Gilt für Gewerbetreibende, Makler, Immobilienverwalter, Wohnimmobilienverwalter, Übertragungsnetzbetreiber, Industrie- und Handelskammern, Behörden auf Landes- und Bundesebene

Dieses Gesetz baut Bürokratie in verschiedenen Bereichen ab. Es vereinfacht unter anderem das Gewerbeanmeldeverfahren, reduziert Aufbewahrungsfristen und Berichtspflichten für Unternehmen und Behörden und streicht überflüssige Regelungen im Energiekennzeichnungsrecht.

Was sich ändert

Gewerbetreibende, Immobilienverwalter, Makler und Unternehmen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand, kürzeren Aufbewahrungsfristen und schnelleren Genehmigungsverfahren. Behörden erhalten gleichzeitig mehr Datenzugang für Geldwäschebekämpfung, Abgabenerhebung und Infektionsschutz.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Selbstständige & Unternehmer · Staat, Verwaltung & Wahlen

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu