Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Gilt für Gewerbetreibende, Makler, Immobilienverwalter, Wohnimmobilienverwalter, Übertragungsnetzbetreiber, Industrie- und Handelskammern, Behörden auf Landes- und Bundesebene
Dieses Gesetz baut Bürokratie in verschiedenen Bereichen ab. Es vereinfacht unter anderem das Gewerbeanmeldeverfahren, reduziert Aufbewahrungsfristen und Berichtspflichten für Unternehmen und Behörden und streicht überflüssige Regelungen im Energiekennzeichnungsrecht.
Gewerbetreibende, Immobilienverwalter, Makler und Unternehmen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand, kürzeren Aufbewahrungsfristen und schnelleren Genehmigungsverfahren. Behörden erhalten gleichzeitig mehr Datenzugang für Geldwäschebekämpfung, Abgabenerhebung und Infektionsschutz.
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