Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Fluglotsen, die im kontrollierten deutschen Luftraum nach Instrumentenflugregeln operieren
Diese Verordnung ändert technische Vorschriften für den Instrumentenflug im deutschen Luftraum. Konkret werden Flugrouten, Wegpunkte (sogenannte Meldepunkte) und erlaubte Reiseflughöhen für bestimmte Strecken angepasst. Die Änderungen betreffen ausschließlich den professionellen Luftverkehr, der nach Instrumentenflugregeln fliegt.
Piloten und Fluglotsen müssen ab dem 26. November 2026 geänderte Streckenverläufe, neue Mindest- und Höchstflughöhen sowie aktualisierte Wegpunktkoordinaten für mehrere Luftstraßen im deutschen kontrollierten Luftraum beachten. Für normale Bürger ändert sich nichts direkt.
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