Erste Verordnung zur Änderung der Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung

Gilt für Auszubildende zum Metallverfahrenstechnologen in allen vier Fachrichtungen sowie deren Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse

Diese Verordnung ändert die Ausbildungsregeln für den Beruf Metallverfahrenstechnologe. Sie aktualisiert die Ausbildungsinhalte und legt neue Regeln für die Abschlussprüfung fest, insbesondere für den praktischen Prüfungsteil.

Was sich ändert

Auszubildende im Beruf Metallverfahrenstechnologe und ihre Ausbildungsbetriebe sind betroffen: Die Prüfung im Bereich 'Arbeitsauftrag' wird neu geregelt, und Themen wie Nachhaltigkeit und digitale Arbeit werden stärker in der Ausbildung verankert.

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Bildung & Ausbildung

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