Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Gilt für Leitungspersonen von Bundesbehörden und Bundesgerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Diese Anordnung regelt, wer die Bundesrepublik Deutschland in rechtlichen Angelegenheiten vertritt, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betreffen. Sie legt fest, welche Personen bei Verträgen, Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren im Namen des Staates handeln dürfen. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2013 wird damit ersetzt.
Die Anordnung betrifft ausschließlich Behörden, Gerichte und Leitungspersonen im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt.
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