Fünfte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
Gilt für Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundespost (insbesondere der früheren Postbank-Sparte), die über das Postpersonalrechtsgesetz erfasst sind
Diese Verordnung verlängert eine Frist in den Regeln zu Bankleistungen für ehemalige Postbeamte, die von der Deutschen Bank betreut werden. Die bisherige Frist März 2026 wird auf August 2028 verschoben.
Die Verlängerung betrifft Beamtinnen und Beamte der früheren Deutschen Bundespost, für die die Deutsche Bank bestimmte Bankdienstleistungen erbringt – die geltenden Regelungen zu den Entgelten für diese Leistungen bleiben nun bis August 2028 in Kraft.
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