Verordnung zur Ablösung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder nach Instrumentenflugregeln nutzen
Diese Verordnung legt neue Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln am Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder fest. Sie ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 und aktualisiert die genauen Routen, Höhen und Navigationspunkte für Piloten.
Piloten, die den Flugplatz Allendorf/Eder im Instrumentenflug (also nach genauen technischen Vorgaben, z. B. bei schlechter Sicht) anfliegen oder verlassen, müssen ab dem 21. Januar 2027 die neuen Flugverfahren einhalten. Für die allgemeine Bevölkerung ergeben sich keine direkten Änderungen.
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