Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Gilt für Transportunternehmen, Spediteure, Verlader, Absender, Verpackungsbetriebe, Fahrzeugführer im Straßenverkehr, Eisenbahnunternehmen, Binnenschiffer sowie zuständige Behörden auf Bundes- und Landesebene

Diese Verordnung regelt, wie gefährliche Güter – also zum Beispiel Chemikalien, Gase oder Explosivstoffe – sicher auf der Straße, per Bahn und auf Flüssen transportiert werden dürfen. Sie legt fest, wer welche Pflichten hat und welche Behörden zuständig sind. Es handelt sich um eine Neubekanntmachung, die mehrere frühere Änderungen in einem aktualisierten Text zusammenfasst.

Was sich ändert

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen und Personen, die gefährliche Güter transportieren, verpacken, verladen oder versenden – also vor allem Transportunternehmen, Speditionen, Industrie- und Logistikbetriebe sowie Behörden. Für den Alltag normaler Bürger ohne Berührungspunkte mit Gefahrguttransporten ändert sich nichts.

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