Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
Gilt für Weinerzeuger, Winzer, Weinhändler, Abfüllbetriebe, Importeure von Wein sowie Labore, die Weinanalysen durchführen
Diese Verordnung regelt neu, wie Wein und andere Weinbauerzeugnisse in Deutschland überwacht, dokumentiert und transportiert werden. Sie legt fest, welche Register Weinbetriebe führen müssen, wie Wein beim Import geprüft wird und welche Regeln bei der Beförderung von Wein gelten. Die Verordnung setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um.
Weinerzeuger, Weinhändler, Kellereien, Labore und Importeure von Wein sind direkt betroffen und müssen ihre Aufzeichnungs-, Melde- und Dokumentationspflichten anpassen. Für Verbraucher ändert sich nichts direkt.
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