Erste Verordnung zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Gilt für Piloten und Flugbesatzungen, die den Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder von dort abfliegen
Diese Verordnung ändert die genauen Flugwege, die Piloten beim Anflug auf und Abflug vom Flughafen Münster/Osnabrück nach Instrumentenflugregeln befolgen müssen. Konkret werden das Fehlanflugverfahren und ein Abflugverfahren angepasst, also die vorgeschriebenen Routen und Höhen für bestimmte Situationen.
Piloten und Flugbesatzungen, die den Flughafen Münster/Osnabrück unter Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen, müssen ab dem 16. April 2026 die neuen, geänderten Flugverfahren anwenden.
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