Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Gilt für Luftfahrtunternehmen, Piloten und Flugsicherungsdienste, die den Flughafen Frankfurt am Main nutzen
Diese Verordnung ändert die genauen Flugrouten für Instrumentenanflüge und -abflüge am Flughafen Frankfurt am Main. Konkret werden bestehende Wegpunkte und Streckenführungen aktualisiert, neue Anflugverfahren eingeführt und einige alte gestrichen. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln.
Die Änderungen gelten für Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Frankfurt am Main anfliegen oder verlassen. Für normale Bürger ergeben sich keine direkten Pflichten oder Rechte.
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