Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle)
Gilt für Piloten, Flugsicherungsbehörden und Flugbetreiber am Flughafen Leipzig/Halle
Diese Verordnung regelt, wann alte Flugverfahren für den Flughafen Leipzig/Halle außer Kraft treten und wann neue Verfahren in Kraft treten. Es geht um die genauen Routen und Abläufe, die Flugzeuge beim An- und Abflug nach Instrumentenflugregeln nutzen müssen.
Für Piloten und die Flugsicherung am Flughafen Leipzig/Halle ändern sich die offiziell geltenden Flugverfahren ab dem 3. September 2026. Für normale Fluggäste ist keine direkte Auswirkung erkennbar.
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