Elfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)
Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Fluglotsen, die den Flughafen Dresden nach Instrumentenflugregeln nutzen
Diese Verordnung ändert die genauen Flugwege, die Flugzeuge beim Starten und Landen am Flughafen Dresden nach Instrumentenflugregeln nutzen müssen. Konkret werden zwei Navigationspunkte (GARKI und OSKAN) neu festgelegt und die Abflugrouten für beide Startbahnen aktualisiert.
Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Dresden anfliegen oder verlassen, müssen ab Inkrafttreten die neuen Streckenführungen und Höhenvorgaben einhalten. Für normale Fluggäste und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenMobilität, Bahn & Luftfahrt · Staat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu