Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)

Gilt für Pilotinnen und Piloten sowie Fluggesellschaften, die den Flughafen Nürnberg nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen; Flugsicherungsbehörden

Diese Verordnung aktualisiert die technischen Flugverfahren für Landeanflüge und Abflüge am Flughafen Nürnberg nach Instrumentenflugregeln. Dabei werden die sogenannten Hindernisfreihöhen – also die Mindesthöhen, die Flugzeuge beim Anflug über Hindernisse einhalten müssen – für verschiedene Anflugarten und Flugzeugkategorien neu festgelegt.

Was sich ändert

Die Änderungen betreffen Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Nürnberg unter Instrumentenflugbedingungen anfliegen oder verlassen. Für normale Flugreisende ändert sich nichts direkt, die Sicherheitsstandards beim An- und Abflug werden jedoch technisch präzisiert.

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