Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen

Gilt für Rechtsanwalts-, Notarfach- und Patentanwaltsfachangestellte sowie Personen mit vergleichbarer Berufserfahrung im Rechtswesen

Diese Verordnung regelt die Fortbildungsprüfung zum 'Bachelor Professional im Rechtswesen'. Beschäftigte in Rechtsanwalts-, Notar- oder Patentanwaltskanzleien können damit einen anerkannten Abschluss auf Hochschulniveau erwerben. Es gibt zwei Fachrichtungen: allgemeines Recht oder Gewerblicher Rechtsschutz.

Was sich ändert

Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit einer Ausbildung im Rechtsbereich oder vergleichbarer Berufspraxis können nun einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss mit Bachelor-Professional-Titel erlangen, der Fach- und Führungsaufgaben qualifiziert.

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Bildung & Ausbildung · Justiz & Verfahren

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