Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung

Gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Personen mit pfändbarem Einkommen, die Schulden haben oder gegen die ein Pfändungsbeschluss besteht; außerdem Arbeitgeber und Gerichte, die Pfändungsberec

Die Bekanntmachung legt fest, wie viel vom Lohn oder Gehalt einer Person gepfändet werden darf – also welcher Betrag vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Ab dem 1. Juli 2026 steigen diese Schutzbeträge leicht an. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner) jemand hat, desto mehr Geld ist vor der Pfändung geschützt.

Was sich ändert

Wer Schulden hat und dessen Lohn oder Gehalt gepfändet wird, darf ab 1. Juli 2026 etwas mehr behalten als bisher. Der monatliche Grundfreibetrag steigt von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro netto; Einkommen über 4.866,30 Euro monatlich ist vollständig pfändbar.

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