Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie

Gilt für Kreditinstitute, Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Finanzholding-Gesellschaften und deren Aufsichtsbehörden in Deutschland

Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um, die die Aufsicht über Banken und Finanzinstitute stärkt. Es erweitert die Befugnisse der Finanzaufsicht, verschärft Sanktionsmöglichkeiten, regelt den Umgang mit Bankfilialen aus Nicht-EU-Ländern und verpflichtet Banken, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden bestimmte Bürokratiepflichten für Kreditinstitute reduziert.

Was sich ändert

Banken, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute in Deutschland müssen neue Aufsichts- und Meldepflichten erfüllen, erhalten aber auch Erleichterungen bei bestimmten Berichtspflichten. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich direkt nichts, indirekt stärkt das Gesetz jedoch die Sicherheit und Transparenz des Finanzsystems.

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