Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)

Gilt für Autofahrerinnen und Autofahrer, Betreiber von Tankstellen, Kraftstoffanbieter und das Bundeskartellamt

Tankstellen dürfen Benzin- und Dieselpreise nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen. Außerdem bekommt das Bundeskartellamt neue Werkzeuge, um überhöhte Kraftstoffpreise durch marktmächtige Unternehmen zu bekämpfen.

Was sich ändert

Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren davon, dass Tankstellen die Preise nicht mehr mehrmals täglich hochsetzen können. Kraftstoffanbieter mit Marktmacht müssen künftig nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind.

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Verbraucherrecht · Wettbewerb & Kartellrecht

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