Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Gilt für Eltern von schulpflichtigen Kindern; Träger der Jugendarbeit (Vereine, Verbände, Kommunen); Mitglieder und Beteiligte der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Gesetz regelt, dass Kinder während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit (z.B. von Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen) betreut werden können – und der gesetzliche Betreuungsanspruch damit als erfüllt gilt. Außerdem wird die Zusammensetzung und Struktur der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt neu geregelt.
Eltern von Kindern im Grundschulalter müssen wissen, dass ihr Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien auch durch Jugendfreizeitangebote (z.B. Ferienfreizeiten, Jugendverbände) erfüllt werden kann – nicht zwingend durch Schule oder Kita. Für die Stiftung für Engagement und Ehrenamt ändert sich die Zusammensetzung des Leitungsgremiums.
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