Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
Gilt für Unternehmen und Personen, die fluorierte Treibhausgase (z. B. Kältemittel in Klimaanlagen und Kühlgeräten), ozonabbauende Stoffe oder damit befüllte Geräte herstellen, einführen, verkaufen oder verwen
Das Gesetz passt das deutsche Chemikaliengesetz an neue EU-Vorschriften über klimaschädliche Fluorgas-Verbindungen und ozonabbauende Stoffe an. Es legt fest, wer diese Stoffe unter welchen Bedingungen herstellen, verkaufen oder verwenden darf. Wer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Regeln verstößt, kann vorübergehend mit einem Berufsverbot belegt werden.
Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase oder ozonabbauende Stoffe herstellen, einführen oder verkaufen, müssen neue Dokumentationspflichten erfüllen und riskieren bei Verstößen ein bis zu 36-monatiges Tätigkeitsverbot. Für den reinen Transitverkehr unter Zollaufsicht gelten Erleichterungen.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenUmwelt & Klima · Handel & Zoll
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu