Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Gilt für Jagdausübungsberechtigte, Landwirte und Tierhalter, Naturschutzbehörden, Bundeswehr (auf militärischen Flächen)
Der Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen und darf künftig unter bestimmten Bedingungen bejagt werden. Das Gesetz regelt genau, wann, wie und von wem Wölfe erlegt werden dürfen – abhängig davon, ob die Wolfspopulation in einem guten oder schlechten Zustand ist. Gleichzeitig wird eine alte Sonderregelung im Naturschutzgesetz gestrichen.
Für Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte sowie Tierhalter ändert sich viel: Der Wolf ist jetzt jagdbares Wild, und unter klar definierten Umständen dürfen Wölfe auch ohne Sondergenehmigung abgeschossen werden – etwa nach einem festgestellten Wolfsriss trotz vorhandenem Herdenschutz.
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