Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Fluglotsen am Flughafen Hannover
Diese Verordnung ändert die genauen Flugrouten für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln am Flughafen Hannover starten oder landen. Es werden bestehende Streckenführungen angepasst und neue Abflugrouten eingeführt.
Betroffen sind Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Hannover nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen. Die neuen Routen gelten ab dem 9. Juli 2026.
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