Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht

Gilt für Personen mit Berufsausbildung in einem Rechtsberuf (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte) oder vergleichbarer Berufserfahrung, die sich im Insolvenzrecht weiterqualifizieren wollen

Diese Verordnung regelt eine neue staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung für Menschen, die sich im Bereich Insolvenzrecht spezialisieren wollen. Wer die Prüfung besteht, trägt offiziell den Titel 'Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht' bzw. 'Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht'. Die Verordnung legt fest, wer zur Prüfung zugelassen wird, was geprüft wird und wie die Bewertung erfolgt.

Was sich ändert

Fachkräfte aus Rechtsberufen und verwandten Bereichen können jetzt eine offizielle Zusatzqualifikation im Insolvenzrecht erwerben, die bundesweit anerkannt ist. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich direkt nichts.

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Bildung & Ausbildung · Justiz & Verfahren

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