Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Weißer Lupine im Rahmen der Saatgutanerkennung 2026

Gilt für Saatgutproduzenten, Saatguthändler und Landwirte, die Weiße Lupine anbauen

Diese Verordnung erlaubt vorübergehend, dass Saatgut der Weißen Lupine in den Sorten 'Frieda' und 'Celina' eine geringere Keimfähigkeit als üblich haben darf, um es dennoch als anerkanntes Saatgut verkaufen zu können. Die Regelung gilt nur für die Anbausaison 2026 und läuft Ende Juni 2026 automatisch aus.

Was sich ändert

Saatguthändler und Landwirte dürfen zertifiziertes Saatgut der Weißen Lupine ('Frieda', 'Celina') mit einer Keimfähigkeit von mindestens 70 Prozent kaufen und verkaufen – statt der sonst geltenden höheren Anforderung. Das Saatgut muss entsprechend gekennzeichnet sein.

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Landwirtschaft & Ernährung

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