Zweite Verordnung zur Änderung der Hundertsechsundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)
Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Flughafen Hamburg nach Sichtflugregeln (VFR) nutzen
Diese Verordnung legt fest, auf welchen genauen Routen Flugzeuge den Hamburger Flughafen nach Sichtflugregeln anfliegen und verlassen dürfen. Sie aktualisiert die bestehenden An- und Abflugverfahren für alle vier Startbahnen des Flughafens Hamburg. Die Regeln dienen dazu, den Flugverkehr sicher und geordnet zu führen.
Die neuen Flugrouten gelten für Piloten, die den Flughafen Hamburg nach Sichtflugregeln anfliegen oder verlassen. Für die Bevölkerung können sich dadurch Änderungen im Überfluggeschehen ergeben.
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