Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2026

Gilt für Bundesländer und ihre Finanzbehörden sowie das Bundesministerium der Finanzen

Diese Verordnung regelt, wie im Jahr 2026 die Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Sie legt fest, welchen Prozentsatz der eingenommenen Umsatzsteuer die einzelnen Bundesländer an den Bund abführen müssen – und welche Länder stattdessen monatliche Vorauszahlungen vom Bund erhalten.

Was sich ändert

Die Verordnung betrifft ausschließlich den Finanzverkehr zwischen Bund und Ländern. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt, da es um verwaltungsinterne Geldflüsse zwischen staatlichen Kassen geht.

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Steuern & Finanzen · Staat, Verwaltung & Wahlen

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