Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes
Gilt für Tierhalter und Landwirte, Tierärzte und Tiergesundheitsberufe, Betreiber von Tierhaltungsanlagen, Jagd- und Fischereiausübungsberechtigte sowie Behörden
Das Tiergesundheitsgesetz regelt, wie Tierseuchen in Deutschland verhindert und bekämpft werden. Es legt fest, wer Krankheiten bei Tieren melden muss, welche Maßnahmen Behörden ergreifen dürfen und wer bei Tierverlusten durch Seuchen eine Entschädigung erhält.
Tierhalter, Landwirte, Tierärzte und andere Berufsgruppen im Umgang mit Tieren müssen Krankheitsverdachtsfälle melden und behördliche Maßnahmen dulden; bei behördlich angeordneter Tötung von Tieren gibt es Entschädigungsregelungen.
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