Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Gilt für Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie aus Ländern abgeordnete Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (mit Ausn
Diese Anordnung regelt, wer innerhalb der Bundesjustizgerichte und -behörden über Widersprüche von Beamten entscheiden darf. Statt des Bundesjustizministeriums können die Leitungen bestimmter Gerichte und Behörden solche Widersprüche selbst bescheiden. Die alte Regelung von 2023 wird ersetzt.
Beamtinnen und Beamte bei Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Bundesamt für Justiz, Deutschem Patent- und Markenamt und Generalbundesanwaltschaft erhalten ihre Widerspruchsbescheide künftig direkt von der jeweiligen Behördenleitung – nicht mehr vom Ministerium.
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