Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Gilt für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren beaufsichtigte Unternehmen (Banken, Versicherungen, Wertpapierhäuser)
Die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird leicht angepasst. Dabei wird ein einzelner Satz aus der Satzung gestrichen. Die BaFin ist die deutsche Behörde, die Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte beaufsichtigt.
Es wird ein Satz aus der internen Satzung der BaFin entfernt. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch nichts direkt; die Änderung betrifft die innere Organisation der Aufsichtsbehörde.
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