Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform

Gilt für Krankenhäuser und ihre Träger, gesetzliche und private Krankenkassen, Patientinnen und Patienten, Kassenärztliche Vereinigungen

Das Gesetz passt die große Krankenhausreform an und regelt unter anderem, wie Krankenhäuser künftig in Qualitätsstufen eingeteilt werden, welche Mindestanforderungen sie erfüllen müssen und wie Bürgerinnen und Bürger Informationen über Krankenhäuser online einsehen können. Außerdem werden Wartezeiten für bestimmte Facharzttermine neu geregelt.

Was sich ändert

Krankenhäuser müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um Behandlungen abrechnen zu dürfen, und werden in öffentlich einsehbare Versorgungsstufen eingeteilt. Patienten sollen davon profitieren, weil sie Krankenhäuser besser vergleichen können und Facharzttermine schneller bekommen.

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Gesundheit & Pflege · Staat, Verwaltung & Wahlen

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