Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase

Gilt für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen; Unternehmen und Fachkräfte, die solche Anlagen warten oder installieren; Hersteller und Händler von fluorierten Treibhausgasen

Diese Verordnung setzt EU-Regeln zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) in deutsches Recht um. Sie legt fest, wie Kälteanlagen und ähnliche Geräte betrieben werden müssen, damit möglichst wenig klimaschädliche Kältemittel in die Luft gelangen. Außerdem regelt sie, wer solche Anlagen warten darf und welche Nachweise dafür nötig sind.

Was sich ändert

Unternehmen, die Kälteanlagen, Klimageräte oder Wärmepumpen betreiben oder warten, müssen strengere Grenzwerte für Kältemittelverluste einhalten und ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen lassen. Hersteller und Händler von F-Gasen müssen diese nach Gebrauch zurücknehmen.

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