Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen
Gilt für Beschäftigte in Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten und Patentanwaltsbüros sowie Personen mit vergleichbarer Berufserfahrung im Rechtswesen
Diese Verordnung regelt eine neue Fortbildungsprüfung für Beschäftigte in Rechtsanwaltskanzleien und ähnlichen Büros. Wer die Prüfung besteht, erhält den anerkannten Titel 'Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen'. Der Abschluss qualifiziert für spezialisierte Aufgaben in den Bereichen IT, Datenschutz und Marketing innerhalb einer Kanzlei.
Beschäftigte in Rechtsanwaltskanzleien und ähnlichen juristischen Büros erhalten ab sofort eine neue, staatlich anerkannte Aufstiegsmöglichkeit durch diese Fortbildungsprüfung. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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