Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMUV
Gilt für Unternehmen und Zertifizierungsstellen im Bereich Kraftstoffe und Treibhausgasminderung (z.B. Kraftstoffhersteller, Lieferanten, Prüfstellen)
Diese Verordnung legt fest, welche Gebühren Unternehmen zahlen müssen, wenn das Umweltministerium bestimmte Aufgaben rund um klimafreundliche Kraftstoffe übernimmt. Es geht um Behördenleistungen wie die Anerkennung von Prüfstellen oder die Ausstellung von Nachweisen für sogenannte strombasierte Kraftstoffe und biogene Öle. Außerdem wird der Name der Behörde im Regelwerk aktualisiert.
Unternehmen, die strombasierte Kraftstoffe oder biogene Öle im Rahmen der Treibhausgasquote nutzen oder zertifizieren lassen, müssen ab sofort konkrete Gebühren für Behördenleistungen zahlen. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts direkt.
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