Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Gilt für Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Bremen nutzen, sowie die Flugsicherung
Diese Verordnung aktualisiert die genauen Flugwege und Anflugverfahren für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln zum Flughafen Bremen fliegen oder von dort starten. Es werden Meldepunkte, Kurse, Höhen und Warteverfahren neu festgelegt. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Flugbetrieb am Flughafen Bremen.
Piloten und Fluggesellschaften, die den Flughafen Bremen anfliegen oder von dort abfliegen, müssen die aktualisierten Streckenführungen, Mindesthöhen und Anflugverfahren einhalten. Für normale Bürger ändert sich nichts direkt.
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