Zweite Verordnung zur Änderung der Teilhabeberatungsverordnung
Gilt für Träger und Organisationen von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderungen (EUTB-Stellen), Leistungserbringer im Bereich Rehabilitation und Teilhabe
Diese Verordnung ändert die Regeln für staatliche Zuschüsse an Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. Es geht um die sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Änderungen betreffen vor allem, wer Zuschüsse beantragen darf, wie viel Förderung es gibt und wie das Antragsverfahren abläuft.
Organisationen und Träger, die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen betreiben oder beantragen wollen, müssen neue Regeln bei Antragsfristen, Förderhöhen und Nachweispflichten beachten. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich direkt nichts, aber Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen können sich inhaltlich und organisatorisch verändern.
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