Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Gilt für Unternehmen und Fachkräfte, die ozonabbauende Stoffe (z.B. Halone, FCKW-ähnliche Kältemittel) herstellen, lagern, verwenden, warten oder entsorgen; Betreiber von Entsorgungsanlagen
Diese Verordnung passt zwei deutsche Chemikaliengesetze an neue EU-Regeln zum Schutz der Ozonschicht an. Sie legt fest, wer bestimmte gefährliche Stoffe wie Halone und ozonabbauende Kältemittel verwenden, lagern oder entsorgen darf und welche Pflichten dabei gelten. Außerdem werden veraltete Verbote gestrichen, die die EU nun selbst regelt.
Unternehmen und Fachbetriebe, die ozonabbauende Stoffe handhaben – zum Beispiel in Kälteanlagen, Feuerlöschsystemen oder Schaumstoffen – müssen neue Melde-, Qualifikations- und Emissionsschutzpflichten einhalten. Für normale Bürger ergeben sich keine direkten Pflichten.
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