Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)

Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Fluglotsen, die den Flughafen Frankfurt am Main im Instrumentenflugbetrieb nutzen

Diese Verordnung ändert die genauen Flugwege und Sicherheitsregeln für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln zum Frankfurter Flughafen anfliegen oder von dort abfliegen. Es werden Anflugverfahren, Mindestflughöhen und Sicherheitsabstände zu Hindernissen aktualisiert. Die Änderungen betreffen ausschließlich den professionellen Flugbetrieb.

Was sich ändert

Piloten und Fluggesellschaften, die den Frankfurter Flughafen nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen, müssen neue Flugwegpunkte, geänderte Mindeststeiggradienten und aktualisierte Hindernisfreihöhen beachten. Für normale Fluggäste ändert sich nichts Sichtbares, die Änderungen wirken sich aber auf die Sicherheit und Präzision der Anflüge aus.

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