Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG

Gilt für Unternehmen und Hersteller, die immunologische Tierarzneimittel (z.B. Impfstoffe für Tiere) zulassen oder ändern lassen

Diese Verordnung passt die Gebührentabelle des Bundesministeriums für Gesundheit an. Sie fügt eine neue Gebühr für bestimmte Standardänderungen bei Tierarzneimitteln ein und präzisiert, für welche Tierarzneimittel das Paul-Ehrlich-Institut Gebühren nach einer anderen Verordnung erhebt.

Was sich ändert

Hersteller und Zulassungsinhaber von immunologischen Tierarzneimitteln (z.B. Tierimpfstoffe) müssen künftig für bestimmte Standardänderungen eine Gebühr von 1.200 Euro zahlen. Außerdem wird klarer geregelt, welche Tierarzneimittel unter die Gebührenordnung des Bundesministeriums für Ernährung fallen.

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Gesundheit & Pflege · Tiere & Naturschutz

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