Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Gilt für Asylsuchende und Geflüchtete in Deutschland, Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Gerichte und Organisationen, die rechtliche Beratung im Asylbereich anbieten
Dieses Gesetz passt das deutsche Asylrecht an neue EU-weite Regeln an, die seit 2024 gelten. Es ändert das Asylgesetz und andere Gesetze so, dass die neuen europäischen Verordnungen zum Gemeinsamen Asylsystem in Deutschland umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um Verfahrensabläufe, Rechte von Asylsuchenden und Zuständigkeiten von Behörden.
Asylsuchende und Geflüchtete in Deutschland sind direkt betroffen: Es gelten neue Fristen und Verfahren, zum Beispiel beim Asylverfahren an der Grenze, bei der Registrierung und bei der kostenlosen Rechtsberatung. Für die meisten anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenMigration & Aufenthalt · Staat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu