Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Gilt für Asylsuchende und Geflüchtete in Deutschland, Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Gerichte und Organisationen, die rechtliche Beratung im Asylbereich anbieten

Dieses Gesetz passt das deutsche Asylrecht an neue EU-weite Regeln an, die seit 2024 gelten. Es ändert das Asylgesetz und andere Gesetze so, dass die neuen europäischen Verordnungen zum Gemeinsamen Asylsystem in Deutschland umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um Verfahrensabläufe, Rechte von Asylsuchenden und Zuständigkeiten von Behörden.

Was sich ändert

Asylsuchende und Geflüchtete in Deutschland sind direkt betroffen: Es gelten neue Fristen und Verfahren, zum Beispiel beim Asylverfahren an der Grenze, bei der Registrierung und bei der kostenlosen Rechtsberatung. Für die meisten anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.

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