Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Gilt für Behörden, die Asylverfahren durchführen oder begleiten; Asylsuchende und Geflüchtete; Sozialleistungsbehörden
Dieses Gesetz passt das deutsche Recht an neue europäische Asylregeln an. Es ändert vor allem, welche Daten über Asylsuchende in einem zentralen deutschen Register (dem Ausländerzentralregister, kurz AZR) gespeichert und wer diese Daten nutzen darf. Außerdem werden Verbesserungen beim Gesundheitsschutz für minderjährige Asylsuchende eingeführt.
Behörden, die mit Asylverfahren befasst sind (Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizei, Sozialbehörden), müssen ab dem 12. Juni 2026 mehr und teils andere Daten über Asylsuchende erfassen und austauschen. Für minderjährige Asylbewerber verbessert sich der Zugang zu medizinischer Versorgung.
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