Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen
Gilt für Beamtinnen und Beamte, die bei der Deutschen Post AG im Geschäftsbereich Brief und Paket (P&P) beschäftigt sind
Die Deutsche Post AG wird in zwei Teile aufgespalten. Der Briefe- und Paketbereich (P&P) wird auf eine neue Gesellschaft namens 'Deutsche Post AG neu' ausgegliedert. Diese neue Gesellschaft wird offiziell als Postnachfolgeunternehmen anerkannt, was wichtig für die Beamten ist, die dort beschäftigt sind.
Beamtinnen und Beamte, die bislang bei der alten Deutschen Post AG im Briefe- und Paketbereich tätig waren, wechseln automatisch zur neuen Gesellschaft. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch diese Verordnung unmittelbar nichts.
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