Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Gilt für Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, die auf Hoher See tätig sind; Betreiber von Sammlungen und genetischen Datenbanken; Reeder von Schiffen u

Das Hochseeschutzgesetz setzt ein internationales UN-Abkommen zum Schutz der Meeresbiodiversität auf Hoher See in deutsches Recht um. Es regelt, wer wie auf genetische Ressourcen aus internationalen Gewässern zugreifen darf, wie Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden und wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Tätigkeiten auf Hoher See nötig ist. Betroffen sind vor allem Forschungseinrichtungen, Unternehmen und alle, die auf Hoher See tätig sind und unter deutschem Recht stehen.

Was sich ändert

Wer als deutsche Person oder deutsches Unternehmen biologisches Material (z.B. Proben von Meeresorganismen) aus internationalen Gewässern entnimmt, forscht oder vermarktet, muss künftig umfangreiche Melde-, Kennzeichnungs- und Genehmigungspflichten erfüllen. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Umwelt & Klima · Tiere & Naturschutz

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu