Dritte Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
Gilt für Zugewanderte und Personen ohne deutsche Muttersprache (auch deutsche Staatsbürger), die an berufsbezogenen Deutschkursen teilnehmen wollen; außerdem Kursanbieter und Prüfungsstellen
Diese Verordnung ändert die Regeln für staatlich geförderte Deutschkurse, die speziell auf den Beruf ausgerichtet sind (sogenannte Berufssprachkurse). Sie legt fest, wer an solchen Kursen teilnehmen darf, wie die Kurse aufgebaut sind und welche Prüfungen am Ende stehen. Neu ist unter anderem, dass auch Personen im Ausland oder in Grenzgebieten unter bestimmten Bedingungen teilnehmen können.
Ab dem 30. April 2026 gelten neue Zugangsregeln, Einkommensgrenzen und Prüfungsanforderungen für berufsbezogene Deutschsprachkurse – betroffen sind vor allem Zugewanderte, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen wollen, aber auch deutsche Staatsangehörige, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
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