Verordnung zur Krisendestillation von Wein im Wirtschaftsjahr 2026/2027
Gilt für Weinerzeuger, Winzergenossenschaften, Weinunternehmen und Brennereien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit Rot- oder Roséweinen der geschützten Ursprungsbezeichnungen Württemberg oder Rheinhes
Die Verordnung regelt eine einmalige staatliche Krisenmaßnahme für den deutschen Weinsektor: Winzer und Weinunternehmen in Württemberg und Rheinhessen können überschüssigen Rot- und Roséwein zu Industriealkohol destillieren lassen und dafür EU-Fördermittel erhalten. Insgesamt stehen 14,16 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.
Winzer, Winzergenossenschaften und Weinunternehmen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können bis zum 15. Oktober 2026 Förderanträge stellen und erhalten 0,59 Euro pro Liter destilliertem Wein – die Auszahlung erfolgt spätestens bis Mai 2027.
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