Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 3 des Registermodernisierungsgesetzes
Gilt für Alle in Deutschland gemeldeten Personen sowie Meldebehörden und Verwaltungsstellen
Die Bundesregierung gibt bekannt, dass die technischen Systeme nun bereit sind, damit Behörden die Steuer-Identifikationsnummer von Bürgerinnen und Bürgern auch in Meldedaten verarbeiten dürfen. Bestimmte Regelungen des Registermodernisierungsgesetzes treten damit am 1. Mai 2026 in Kraft.
Ab dem 1. Mai 2026 können Meldebehörden die Steuer-ID (Identifikationsnummer) offiziell mit Meldedaten verknüpfen und verarbeiten. Betroffen sind alle in Deutschland gemeldeten Personen, da ihre Meldedaten künftig mit der Steuer-ID verbunden werden können.
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