Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Gilt für Piloten von Instrumentenflügen (IFR-Flüge), Fluglotsen und Flugsicherungsbehörden in Deutschland

Diese Verordnung ändert die genauen Flugrouten, Meldepunkte und erlaubten Flughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum über Deutschland. Es werden bestehende Strecken angepasst, neue Strecken eingeführt und einige gestrichen.

Was sich ändert

Piloten und Fluglotsen müssen ab dem 3. September 2026 die aktualisierten Streckenführungen und Höhenbeschränkungen beachten. Für normale Bürger ohne Bezug zur Luftfahrt ändert sich nichts.

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