Zweite Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung

Gilt für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebsinhaber in Deutschland, die EU-Agrarsubventionen (GAP-Direktzahlungen) beantragen

Diese Verordnung ändert technische Regelungen für das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Es geht um Antragsformulare, Fristen und Nachweispflichten für Landwirte, die EU-Agrarförderung beantragen. Die meisten Änderungen sind bürokratischer Natur und vereinfachen bestehende Pflichten leicht.

Was sich ändert

Landwirte und Betriebsinhaber, die EU-Agrarförderung beantragen, müssen bei bestimmten Angaben weniger Nachweise einreichen und profitieren von gelockerten Schwellenwerten. Die Änderungen gelten ab dem 5. Mai 2026.

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Landwirtschaft & Ernährung · Staat, Verwaltung & Wahlen

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