Erste Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Gilt für Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen in Deutschland sowie ihre Abschlussprüfer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert die Vorschriften für Prüfungsberichte von Versicherungsunternehmen. Versicherungen müssen künftig auch ihre Nachhaltigkeits-Offenlegungen und ihre IT-Sicherheit im Prüfungsbericht dokumentieren und bewerten lassen. Die Änderung tritt am 5. Mai 2026 in Kraft und gilt erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025.
Versicherungsunternehmen und ihre externen Prüfer müssen in Prüfungsberichten neu über Nachhaltigkeitspflichten (ESG-Offenlegungen) und die IT-Sicherheit (digitale Resilienz) berichten. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts direkt.
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