Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Gilt für Ausländische Schülerinnen und Schüler an deutschen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie deren Schulen und Ausländerbehörden
Diese Verordnung regelt, dass ausländische Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen einen speziellen Reiseausweis bekommen können, wenn sie mit ihrer Klasse ins Vereinigte Königreich reisen und keinen eigenen gültigen Pass haben. Außerdem werden Georgien und Russland aus einer Liste von Ländern gestrichen, für die bestimmte Erleichterungen galten.
Ausländische Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen ohne ausreichenden Pass können nun leichter an Klassenreisen ins Vereinigte Königreich teilnehmen, da für sie ein vereinfachter Reiseausweis ausgestellt werden kann.
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