Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Gilt für Absolventinnen und Absolventen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau sowie Betriebe und Handwerkskammern, die diese Zeugnisse anerkennen
Diese Verordnung verlängert die Anerkennung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau. Abschlüsse dieser Schule werden weiterhin offiziell als gleichwertig mit staatlichen Berufsausbildungsabschlüssen anerkannt. Die bisherige Frist wird um zwei Jahre verlängert.
Absolventinnen und Absolventen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau können ihre Zeugnisse weiterhin bis zum 31. Juli 2028 als anerkannte Berufsabschlüsse nutzen. Ohne diese Verlängerung wäre die Anerkennung am 31. Juli 2026 ausgelaufen.
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